
So soll die Rodigallee nach dem Umbau aussehen - Foto: BVM Hamburg
Rodigallee - keine Stellungnahme der Verkehrsbehörde
Schlussverschickung soll Anfang Juni erfolgen
Auf eine umfangreiche Einwendung einer Anwaltskanzlei im Auftrag der Bürgerinitiative „Rettet die Rodigallee“ vom 30.03.2023 gibt es heute,nach fast zwei Monaten, keine inhaltliche Stellungnahme der Hamburger Verkehrsbehörde (BVM).
In der Einwendung wird der LSBG (Landesbetrieb Straßen, Brücken, Gewässer) aufgefordert, die nicht-förmliche Straßenplanung ergebnislos abzubrechen und auf eine Umgestaltung der Rodigallee zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.
In der Anwaltskanzlei liegt nur ein Schreiben der Rechtsabteilung des LSBG vom 03.05.2023 vor. Dort wird die Kenntnisnahme bestätigt und auf die Weiterleitung an die zuständige Stelle verwiesen. Weiterhin wird von der Rechtsabteilung mitgeteilt, dass kein Anspruch auf Abbruch der Planung bestehe und der Bitte nicht nachgekommen werden könne.
Nach Auskunft des Senats vom 23.05.2023 auf eine parlamentarische Anfrage (Drs. 22/11948) soll die sogenannte Schlussverschickung jetzt Anfang Juni 23 erfolgen. Danach wird die Ausschreibung der Bauleistung angekündigt.
Ende 2023 sollen die Bauleistungen beauftragt werden.
„Klimaschutz und CO2-Reduzierung sind wichtig. Die Menschen müssen aber mitgenommen werden. Mehr als 6.700 Menschen lehnen die Verengung der Rodigallee von 4 auf 2 Fahrspuren ausdrücklich ab.
Eine Verkehrsumerziehung wie von politischen Vertretern der GRÜNEN bezweckt darf es nicht geben. Eine Reduzierung des MIV-Motorisierten Individualverkehrs ist durchaus anzustreben. Eine Abschaffung der PKWs, u.a. weil es keine Stellplätze mehr im öffentlichen Raum gibt, ist aber gesellschaftlich keine hinnehmbare Lösung“, so Frank Hiemer, Sprecher der Bürgerinitiative.
Rückfragen: Frank Hiemer, Tel.: 040/ 6 54 50 40, frank.hiemer [at] hh.de
www.openpetition.de/!rodigallee und www.rodigallee.com
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