
Bild einer Straße in Barsbüttel
Was sind Straßenausbaubeiträge?
Der Straßenausbaubeitrag ist eine Abgabe, die von der Gemeinde oder Stadt zur Finanzierung für bestimmte Maßnahmen des Straßenbaus sowie der Straßenentwässerung erhoben wird. Während der Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer Straße (oder eines Weges) erhoben wird, ist Gegenstand des Straßenausbaubeitrags eine später auf die erstmalige Herstellung folgende Erneuerung oder Verbesserung der Straße.
In Barsbüttel regelt die aktuelle Straßenbaubeitragssatzung Beitragsanteile der anliegenden Grundstückseigentümer von 25% (Hauptverkehrsstraße), 35% (Haupterschließungsstraße) bzw. 70% (reine Anliegerstraße). Die Beiträge werden nach der ‚gewichteten Grundstücksfläche‘ auf die anliegenden Grundstückseigentümer verteilt. Als soziale Abfederung sieht die Satzung auch die Möglichkeit vor, die Zahlung von Ausbaubeiträgen über 20 Jahre zu strecken.
Wurden in Schleswig-Holstein die Straßenausbaubeiträge nicht von der Landesregierung abgeschafft?
Nein. In Schleswig-Holstein wurde lediglich die in 2012 von der damaligen SPD-geführten Landesregierung eingeführte „Pflicht“-Erhebung zugunsten einer „Kann“-Regelung abgeschafft. Auf Beschluss der damaligen Jamaika-Koalition können die Gemeinden ab 2018 nunmehr selbst (weil besser) entscheiden, ob sie weiter Beiträge zur Finanzierung des Straßen(aus)baus erheben wollen oder – in Abhängigkeit von ihrer Finanzlage – sogar müssen. Denn eine volle Übernahme der Straßenbaukosten durch das Land findet bisher nicht in ausreichendem Maße statt. So erhält Barsbüttel derzeit nur rd. € 270.000 jährlich vom Land als Zuschuss für die Unterhaltung aller Infrastrukturmaßnahmen – inklusive Kitas, Schulen, Feuerwehrgebäude und Straßen.
Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein hält Straßenbaubeiträge weiterhin für ein grundsätzlich geeignetes Instrument, um die Kosten für den kommunalen Straßenbau auf diejenigen umzulegen, die den überwiegenden Nutzen dieser Baumaßnahmen haben.
(Gesetzentwurf zur Abschaffung von Straßenbaubeiträgen)
Wie sieht die finanzielle Situation in Barsbüttel aus?
Barsbüttel ist hoch verschuldet (31.12.2021: insg. 20,8 Mio.€; mit 1.620€ pro Kopf ist das die höchste pro Kopf-Verschuldung unter den größeren Gemeinden im Kreis Stormarn; Quelle: https://www.statistik-nord.de/zahlen-fakten/steuern-finanzen-oeffentlicher-dienst/finanzen) und kann die Sanierung oder den Ausbau von Straßen nicht vollständig aus Eigenmitteln finanzieren. Sofern nicht eine grundlegend bessere Finanzausstattung der Kommunen durch das Land oder den Bund erfolgt, können fehlende Einnahmen aus Ausbaubeiträgen mittel- und langfristig (auch Kredite müssen irgendwann zurückgezahlt werden) nur durch höhere Steuereinnahmen bei allen Bürgerinnen und Bürgern eingenommen werden, etwa über die Erhöhung der Grundsteuern.
Während jedoch die Anliegerbeiträge zu 100 % zweckgebunden der Gemeinde zufließen, erhöhen Grundsteuereinnahmen die Bemessungsgrundlagen für Umlagen an Kreis und Land. In den vergangenen Jahren musste Barsbüttel bis zu 50 % seiner Grundsteuern via Umlage wieder an den Kreis und das Land abgeben. Somit müsste eine Steuererhöhung die Bürger bis zu doppelt so hoch belasten wie die Anliegerbeiträge.
- Rechenbeispiel: Um absehbare Anliegerbeiträge in Barsbüttel von im Mittel nur 500.000€/p.a. zu kompensieren, müsste Barsbüttel also um 1.000.000 € höhere Grundsteuereinnahmen pro Jahr erzielen, was bei einem Aufkommen von zurzeit etwa 2,4 Mio. €/pa einer Steigerung von 42 % bei den Grundsteuerzahlungen entspricht.
Andere Gemeinden und Städte haben die Ausbaubeiträge abgeschafft – wäre es dann nicht „gerecht“, wenn Barsbüttel das auch macht?
Tatsächlich haben zum Beispiel Oststeinbek und Glinde ihre Ausbaubeiträge ab 2018 abgeschafft. Oststeinbek hatte zum 31.12.21 keine Schulden und denkt aktuell dennoch über die Wiedereinführung von Beiträgen oder die Erhöhung der Grundsteuern nach. Glinde, mit 406€ pro Kopf nur ein Viertel so hoch verschuldet wie Barsbüttel, hat nach dem Ausbau nur einer Straße angesichts steigender Baukosten/fehlender Haushaltsmittel in 2022 erst einmal einen Stop für weitere Straßensanierungen verhängt.
Abendblatt Artikel "Führt Oststeinbek Straßensteuer ein"
Abendblatt Artikel "Firma ist zu teuer: Stadt verschiebt Straßensanierung"
Diese Beispiele zeigen, dass es selbst für finanzstärkere Kommunen schwierig ist, ausfallende Straßenausbaubeiträge zu finanzieren.
Daneben ist „Gerechtigkeit“ bei Abgaben oder Steuern immer auch eine Frage der Perspektive:
- Für die betroffenen Anlieger ist die Abschaffung der Ausbaubeiträge eine gute Sache.
- Aus der Sicht der anderen Bürger nicht unbedingt, wenn als Konsequenz die Grundsteuern für alle erhöht werden müssen. Insbesondere die Bürger, die für ihre Straße bereits Ausbaubeiträge leisten mussten, oder in den (Neu-) Baugebieten der letzten Jahrzehnte „ihre Straßen“ schon über die im Grundstückskaufpreis enthaltenen Erschließungsbeiträge bezahlt haben, werden das wohl anders sehen. Auch Mieter dürften es als nicht gerecht auffassen, wenn sie durch höhere Grundsteuern (werden als Nebenkosten umgelegt) dann die Grundstückseigentümer von deren Ausbaubeiträgen (nicht umlagefähig) entlasten. Jedenfalls plädierte auch der Deutsche Mieterbund in Schleswig-Holstein in 2022 für die Beibehaltung von Straßenbaubeiträgen.
(Stellungnahme des Deutschen Mieterbundes zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen)
Auch wenn die Versprechen anderer Politiker anders klingen: Irgendjemand wird öffentliche Leistungen immer bezahlen müssen - und das werden in unterschiedlicher Zusammensetzung immer die Bürgerinnen und Bürger sein.
Was ist die Position der CDU in Barsbüttel?
Als CDU Barsbüttel haben wir eine Verantwortung gegenüber allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde. Dieses betrifft insbesondere auch die Nachhaltigkeit der Gemeindefinanzen.
Eine volle Kompensation von Straßensanierungen durch Land oder Bund ist nicht absehbar. Folglich müsste eine Abschaffung der Straßenbaubeiträge in Barsbüttel durch massive Grundsteuererhöhungen für alle Bürger oder durch zusätzliche Schulden (= zukünftige Steuererhöhungen) finanziert werden müsste. Beides ist für uns aus nicht „gerechter“ als die Beibehaltung der Ausbaubeiträge für die Anlieger, deren Straße erneuert wird.
Bis eine deckungsgleiche Gegenfinanzierung durch entsprechende Zuschüsse gegeben ist, muss die Gemeinde Barsbüttel daher weiterhin an der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen festhalten.
Allerdings setzen wir uns für eine „gerechte“ Klassifizierung der zu sanierenden Straßen ein. So ist z.B. der Straßenausbaubeitrag für die Anlieger von Durchfahrtsstraßen auf 35% begrenzt.
Auch werden wir in der neuen Wahlperiode prüfen, unter welchen Bedingungen die derzeit bestehenden Beitragsanteile in der derzeitigen Straßenausbaubeitragssatzung weiter gesenkt werden können.
Kurzfristig setzen wir uns für eine Sanierung der Straßen mit dem sogenannten DSK Verfahren ein
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